Haushaltsberatungen auf der Synode © Christian Weise / fundus.media

Ausschüsse


Der Kirchenvorstand trifft sich in der Regel einmal im Monat (ausgenommen in den Sommerferien). Die Arbeitsfähigkeit wird garantiert durch mehrere Ausschüsse. Die Ausschüsse entscheiden bis zu einem festgelegten Finanzrahmen eigenständig, berichten dem KV und bereiten Beschlussvorlagen vor, wenn die Zustimmung des Gesamt-KV erforderlich ist. Der KV hat einstimmig eine Geschäftsordnung verabschiedet, in der die Verfahren, Kompetenzen, Vollmachten und Pflichten der Ausschüsse festgelegt sind.

Diese Ausschüsse sind:

  • Geschäftsführender Ausschuss
  • Finanzausschuss
  • Bauausschuss
  • Kindergartenausschuss.